Aufnahme / Austritt


Aufnahme

ETC-Schnupperantrag  // ETC-Aufnahmeantrag // ETC-Beitragsordnung 2026

 

Die Aufnahmemodalitäten sind in § 5 der Satzung des Eberswalder Tennis-Club e.V. festgelegt. Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr ist der Beitragsordnung zu entnehmen. Bei Aufnahme nach dem 30.06. eines laufenden Jahres halbiert sich der Jahresbeitrag. 

 

Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb einer Schnupperjahreskarte. Die Schnupperjahreskarte kann einmalig erworben werden und ist genau ein Jahr vom Tag der Antragstellung an gültig. Ihr Betrag kann unter bestimmten Bedingungen mit einem späteren Aufnahmeantrag verrechnet werden.


Austritt

Die Austritts-Modalitäten sind in §8 der Satzung festgelegt. Eine Austrittserklärung ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten. Sie wird grundsätzlich zum Jahresende wirksam und führt automatisch in eine ruhende Mitgliedschaft von 5 Jahren über. Während der ruhenden Mitgliedschaft bestehen keine Verpflichtungen, aber auch keine Rechte wie bei Vollmitgliedern. Bei Wiedereintritt während der Ruhezeit entfällt die Aufnahmegebühr.