Spendenordnung
Spendenordnung
Eberswalder Tennis-Club e.V.
Prof.Dr.Dr.Lubomir Blasko
Waldstraße 23a
16230 Britz
Vereinsregister Nr.: VR 1955 FF Amtsgericht Frankfurt/O
Steuernummer 065/140/02469, Finanzamt Eberswalde
Freistellungsbescheid zur Körperschafts-und Gewerbesteuer vom 02.05.2025
Bankverbindung: Sparkasse Barnim, IBAN: DE66170520003401316400, BIC: WELADED1GZE
Internetseite: www.eberswalder-tc.de
Als gemeinnützig anerkannter Tennisverein betreiben wir die Tennisanlage am Schwappachweg in Eberswalde im Wesentlichen mit den Beiträgen der Mitglieder. Ein wichtiger Faktor der Gesamtentwicklung war für uns auch immer die Förderung durch die gesellschaftlichen Organisationen, wie KSB, LSB und TVBB, die Stadt Eberswalde und nicht zuletzt durch die wohlwollende finanzielle Unterstützung von Privatpersonen und Firmen.
Auch für die aktuellen Projekte des Vereines sind Spendenbeiträge unerläßlich. Dazu gehören:
Ausbau des Trainingsprogrammes für jugendliche Mannschaftsspieler durch unsere Vertragstrainer und Übungsleiter und Teilnahme am Mannschaftswettkampfbetrieb.
Ergänzung der Sportgeräte und Trainingsausstattung für die Tenniskinder.
Durchführung von Vereinsturnieren für Kinder und Jugendliche.
Erneuerung der Abdeckung vom Abwasserschacht des Clubhauses.
Neuinstallation einer Bewässerungsanlage für drei Tennisplätze (*)
Neuinstallation einer Flutlichtanlage für die Plätze 1 und 2 (*)
Neufassung der Vereinshomepage und Realisierung über PORTUNA und den Förderverein für regionale Entwicklung e.V.
(*) Realisierung erst nach Bestätigung der gestellten Förderanträge an den LSB.
Jeder, der dazu beitragen möchte, kann auf das oben genannte Vereinskonto spenden. Entweder mit Angabe des Verwendungszweckes, oder ohne direkte Angabe. Dann wird der Einsatz der Mittel vom Vorstand entsprechend der Schwerpunkte geregelt. Der Vorstand sorgt für den zweckbestimmten Einsatz der Mittel und eine angemessene Abrechnung gegenüber dem Spender. In Abstimmung mit dem Vorstand sind auch Sachspenden möglich und willkommen.
Für jede Spende stellt der Vereinsvorsitzende eine Bescheinigung für das Finanzamt aus. Deshalb ist für Sachspenden ein Nachweis des Anschaffungswertes z.B. in Form der Einkaufsrechnungen erforderlich.
gez. L.Blasko
Vereinsvorsitzender